Rückleuchten

Aus Xedos-Wiki
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Xedos 6

Der Xedos 6 wurde ab Markteinführung im Jahre 1992 zuerst mit Rückleuchten ausgerüstet, deren Blinkleuchten weiß (nicht transparent, keine Klarglasoptik) waren. Als Glühlampe wurde eine herkömmliche, weiß leuchtende P21W-Glühlampe verwendet. Das typische gelbe Leuchten des Blinkers wurde über eine Art gelbe Streuscheibe um die Glühlampe im Inneren der Rückleuchte erreicht.

Mit der Modellpflege zum Modelljahrgang 1994 entfielen die weißen Blinkleuchten, die nun klassisch gelb ausgeführt waren.


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1992-1994 1994-1999


Umrüstung auf Rückleuchten der Serie 1

Beide Varianten der Rückleuchten unterscheiden sich nur optisch, können daher problemlos gegeneinander getauscht werden, ohne dass weitere Anpassungen nötig wären.

Möchte man nun bei einem Xedos 6 der neueren Modelljahrgänge ab 1994 die Rückleuchtenoptik des Modelljahrgangs 1992 erreichen, benötigt man lediglich die äußeren, an den Außenseiten der Karosserie sitzenden, Teile. Die inneren Rückleuchten-Teile am Kofferraumdeckel blieben über alle Baujahre hinweg identisch.

Xedos 9

Beim Xedos 9 wurden zuerst klassische Rückleuchten mit gelben Blinkern und herkömmlichen Rückfahrleuchten verbaut.

Mit der Modellpflege zum Modelljahr 1998 wurden die Rückleuchten dann geändert. Blinker und Rückfahrleuchten waren nun weiß transparent, praktisch in einer Art Klarglasoptik. Für die Blinkleuchten wurden nun nicht mehr weiß leuchtende P21W-Glühlampen, sondern gelb eingefärbte PY21W-Leuchtmittel verwendet.

Mit der kompletten Überarbeitung des Xedos 9 zum Modelljahr 2000 (zu erkennen an der völlig neu gestalteten Front) wurden auch die Rückleuchten leicht modifiziert. Durch Einbringung dünner, roter Linien in die klaren, transparenten Flächen von Blink- und Rückfahrleuchten wirken die hellen Flächen der Rückleuchten je nach Lichteinfall leicht rötlich bis minimal ins violette tendierend.


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1993-1998 1998-2000 2000-2002


Umrüstung auf Rückleuchten der Modelle ab 1998

Die drei Rückleuchten-Varianten unterscheiden sich nur optisch und können beliebig untereinander getauscht werden. So passen auch die Rückleuchten des Modelljahrgangs 1998 an einen Xedos 9 der Modelljahrgänge 1993 und 1996, ebenso wie auch Rückleuchten des Modelljahrgangs 2000.

Beim Tausch der Rückleuchten der Modelljahrgänge 1993 und 1996 (gelbe Blinker) gegen solche der neueren Modelljahrgänge ist darauf zu achten, dass ggf. auch die Sockel der Blinkleuchten mit getauscht werden müssen, da die gelben Blinkerglühlampen PY21W nicht (oder nur schwer und nicht korrekt arretierbar) in die Sockel für die weißen P21W-Glühlampen passen.

Demontage / Glühlampenwechsel

Die Demontage der äußeren Teile der Rückleuchten ist nötig, um die Glühlampen darin zu wechseln, denn die Glühlampen der äußeren Rückleuchten (Blinker, Brems- und Schlusslicht) sind bei Xedos 6 und Xedos 9 nicht wie bei den meisten anderen Autos über eine Klappe aus dem Kofferrauminneren heraus zugänglich.

Der Ausbau der Leuchten unterscheidet sich bei Xedos 6 und Xedos 9 nicht wesentlich, daher sei hier im Folgenden nur die Vorgehensweise anhand des Xedos 6 erläutert:

Zum Ausbau öffnet man den Kofferraumdeckel und löst die beiden Schrauben (nahe des Dichtgummis der Kofferraumöffnung) an der Rückleuchte, die dann zum Vorschein kommen:

Man kann dann die Rückleuchte ein wenig nach hinten (zu sich hin) weg klappen. Die Rückleuchten werden seitlich noch von zwei Plastikstiften in der Karosserie gehalten. Jetzt einfach die Rückleuchte nach außen ziehen und schon hat man sie komplett in der Hand.


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Um nun die Glühlampen zu wechseln, dreht man den entsprechenden Verschlussdeckel (es führt ein Kabel dort hin) und zieht ihn heraus. Schon hat man das Lämpchen in der Hand.


Rechtslage bei getönten Rückleuchten oder Modifikationen

Jede Leuchteneinheit, die an einem innerhalb der EU zugelassenen Fahrzeug angebracht ist, muss eine E-Prüfnummer tragen. Das heißt, dass diese Leuchteneinheit ein aufwändiges und teures Zulassungsverfahren - unabhängig vom Fahrzeug, an dem es später montiert wird - durchlaufen hat.

Und damit ist eine solche Leuchteneinheit nur im originalen Zustand und nur mit den dafür vorgesehen Leuchtmitteln zulässig. Verändert man nun diese Leuchteneinheit durch Einsatz nicht dafür bestimmter oder nicht zugelassener Leuchtmittel oder eben durch das nachträgliche Tönen - ganz gleich wie und womit - erlischt die Zulassung der Leuchteneinheit und damit die Betriebserlaubnis des gesamtes Fahrzeugs!

Daran ändern auch irgendwelche angeblich gültigen ABEs nichts und auch nicht Eintragungen durch einen Prüfer von TÜV, DEKRA und Co. - wie auch immer diese zustande gekommen sind.

Und Vorsicht: die meisten Polizisten, die an einer geplanten Verkehrskontrolle beteiligt sind, sind entsprechend geschult und können herstellerseitig getönte Rückleuchten von nachträglich "gesprayten" leicht erkennen. Folge: Bußgeld, Mängelkarte, Aufforderung zur Rückrüstung und Vorführung beim TÜV, bis hin zur Stilllegung des Fahrzeugs im Extremfall.


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