Rückleuchten

Aus Xedos-Wiki
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Xedos 6

Die zunächst zweifarbigen Rückleuchten waren in rot/weiß gehalten:

Rueckl-w.jpg

Bei der Modellpflege 1994 wurde der nun als Serie 2 erhältliche Xedos 6 mit dreifarbigen Rückleuchten ausgestattet. Die Blinker waren jetzt nicht mehr weiß sondern orange:

Rueckl-g.jpg


Nennt man einen Xedos 6 mit den gelben Blinkern der Serie 2 sein Eigen, muss man nur die äußeren Teile der Rückleuchten austauschen, da die Teile, die auf dem Kofferraumdeckel sitzen, mit denen der Xedos-Modelle mit weißen Blinkern identisch sind.

Laut Mazda-Kundeninformationszentrum, kann man problemlos die gelb-roten Rückleuchten durch die weiß-rote Variante austauschen, sofern diese (die weiß-roten) eine EU-Zulassung besitzen.

Nimmt man nun die weiß-roten Rückleuchten von einem verunfallten (europäischen) Xedos 6 oder bestellt sich Neuteile beim nächstgelegenen Mazda-Händler ist diese Bedingung aber automatisch erfüllt.

Die Rückleuchten kosten bei Mazda etwa 180 Euro pro Stück.


Xedos 9

Beim Xedos 9 wurden zuerst klassische Rückleuchten mit gelben Blinkern und herkömmlichen Rückfahrleuchten verbaut.

Mit der Modellpflege zum Modelljahr 1998 wurden die Rückleuchten dann geändert. Blinker und Rückfahrleuchten waren nun weiß transparent, praktisch in einer Art Klarglasoptik. Für die Blinkleuchten wurden nun nicht mehr weiß leuchtende P21W-Glühlampen, sondern gelb eingefärbte PY21W-Leuchtmittel verwendet.

Mit der kompletten Überarbeitung des Xedos 9 zum Modelljahr 2000 (zu erkennen an der völlig neu gestalteten Front) wurden auch die Rückleuchten leicht modifiziert. Durch Einbringung dünner, roter Linien in die klaren, transparenten Flächen von Blink- und Rückfahrleuchten je nach Lichteinfall leicht rötlich bis minimal ins violette tendierend.


X9rueck1993.jpg X9rueck1998.jpg X9rueck2000.jpg
1993-1998 1998-2000 2000-2002


Die drei Rückleuchten-Varianten unterscheiden sich nur optisch und können beliebig untereinander getauscht werden. So passen auch die Rückleuchten des Modelljahrgangs 1998 an einen Xedos 9 der Modelljahrgänge 1993 und 1996, ebenso wie auch Rückleuchten des Modelljahrgangs 2000.

Beim Tausch der Rückleuchten der Modelljahrgänge 1993 und 1996 (gelbe Blinker) gegen solche der neueren Modelljahrgänge ist darauf zu achten, dass ggf. auch die Sockel der Blinkleuchten mit getauscht werden müssen, da die gelben Blinkerglühlampen PY21W nicht (oder nur schwer und nicht korrekt arretierbar) in die Sockel für die weißen P21W-Glühlampen passen.


Demontage / Glühlampenwechsel

Die Demontage der äußeren Teile der Rückleuchten ist nötig, um die Glühlampen darin zu wechseln, denn die Glühlampen der äußeren Rückleuchten (Blinker, Brems- und Schlusslicht) sind bei Xedos 6 und Xedos 9 nicht wie bei den meisten anderen Autos über eine Klappe aus dem Kofferrauminneren heraus zugänglich.

Der Ausbau der Leuchten unterscheidet sich bei Xedos 6 und Xedos 9 nicht wesentlich, daher sei hier im Folgenden nur die Vorgehensweise anhand des Xedos 6 erläutert:

Zum Ausbau öffnet man den Kofferraumdeckel und löst die beiden Schrauben (nahe des Dichtgummis der Kofferraumöffnung) an der Rückleuchte, die dann zum Vorschein kommen:

Man kann dann die Rückleuchte ein wenig nach hinten (zu sich hin) weg klappen. Die Rückleuchten werden seitlich noch von zwei Plastikstiften in der Karosserie gehalten. Jetzt einfach die Rückleuchte nach außen ziehen und schon hat man sie komplett in der Hand.


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Um nun die Glühlampen zu wechseln, dreht man den entsprechenden Verschlussdeckel (es führt ein Kabel dort hin) und zieht ihn heraus. Schon hat man das Lämpchen in der Hand.


Rechtslage bei getönten Rückleuchten oder Modifikationen

Jede Leuchteneinheit, die an einem innerhalb der EU zugelassenen Fahrzeug angebracht ist, muss eine E-Prüfnummer tragen. Das heißt, dass diese Leuchteneinheit ein aufwändiges und teures Zulassungsverfahren - unabhängig vom Fahrzeug, an dem es später montiert wird - durchlaufen hat.

Und damit ist eine solche Leuchteneinheit nur im originalen Zustand und nur mit den dafür vorgesehen Leuchtmitteln zulässig. Verändert man nun diese Leuchteneinheit durch Einsatz nicht dafür bestimmter oder nicht zugelassener Leuchtmittel oder eben durch das nachträgliche Tönen - ganz gleich wie und womit - erlischt die Zulassung der Leuchteneinheit und damit die Betriebserlaubnis des gesamtes Fahrzeugs!

Daran ändern auch irgendwelche angeblich gültigen ABEs nichts und auch nicht Eintragungen durch einen Prüfer von TÜV, DEKRA und Co. - wie auch immer diese zustande gekommen sind.

Und Vorsicht: die meisten Polizisten, die an einer geplanten Verkehrskontrolle beteiligt sind, sind entsprechend geschult und können herstellerseitig getönte Rückleuchten von nachträglich "gesprayten" leicht erkennen. Folge: sofortige Stilllegung, Vorführung beim TÜV und ein Punkte in Flensburg.


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