Xenon-Licht im Xedos: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Es gibt inzwischen zahlreiche Angebote - z.B. bei eBay - für '''Xenon-Lampen''', sog. D2S-Xenon-Brenner, mit denen man nahezu jedes Auto mit dem modernen '''Xenon-Licht''' nachrüsten kann. Dazu werden einfach die originalen [[Glühlampen|H1-Glühlampen]] entfernt und durch diese Brenner ersetzt. Es muss dann nur noch das mitgelieferte Vorschaltgerät verbaut werden und schon hat man ordentlich viel '''Xenon-Licht'''. Es muss zusätzlich noch die Sicherung der Scheinwerfer getauscht werden, da das Vorschaltgerät zu Beginn sehr viel Strom zieht. | ||
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+ | Im Falle eines Unfalls erlischt wegen des kompletten Verlustes der Betriebserlaubnis die Teil- und Vollkaskoversicherung. Die Haftpflicht zahlt erst schäden ab 5.000 Euro, in besonders fahrlässigen Fällen sogar erst ab 10.000 Euro. | ||
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− | + | Um Xenonlicht legal im Xedos nachzurüsten, sind Hauptscheinwerfer nötig, welche für Xenon-Brenner zugelassen sind. Eindeutige Kennzeichen hier für sind die nach ECE-Normen auf der Streuscheibe oder dem Gehäuse aufgedruckte Zulassungszeichen '''DC''' (für Xenon-Abblendlicht), '''DR''' (für Xenon-Fernlicht) und '''DC/R''' (für Bi-Xenon). | |
+ | Somit muss der Xedos mit geeigneten Scheinwerfern ausgerüstet werden. Natürlich darf auch der automatische Leuchtweitenregulierung und die Scheinwerferreinigungsanlage nicht fehlen. | ||
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* [[Glühlampen|Xedos-Wiki: Glühlampen]] | * [[Glühlampen|Xedos-Wiki: Glühlampen]] | ||
* [[Bunte Birnchen statt gutes Licht|Xedos-Wiki: Bunte Birnchen statt gutes Licht]] | * [[Bunte Birnchen statt gutes Licht|Xedos-Wiki: Bunte Birnchen statt gutes Licht]] | ||
+ | * [http://de.wikipedia.org/wiki/Xenonlicht Xenonlicht bei Wikipedia] | ||
+ | * [http://www.tigergate.de/xenon-licht-faq/xenon-licht-faq.html Xenonlicht FAQ] |
Version vom 28. März 2007, 12:24 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Xenon Nachrüst-Kits
Es gibt inzwischen zahlreiche Angebote - z.B. bei eBay - für Xenon-Lampen, sog. D2S-Xenon-Brenner, mit denen man nahezu jedes Auto mit dem modernen Xenon-Licht nachrüsten kann. Dazu werden einfach die originalen H1-Glühlampen entfernt und durch diese Brenner ersetzt. Es muss dann nur noch das mitgelieferte Vorschaltgerät verbaut werden und schon hat man ordentlich viel Xenon-Licht. Es muss zusätzlich noch die Sicherung der Scheinwerfer getauscht werden, da das Vorschaltgerät zu Beginn sehr viel Strom zieht.
Gestzeslage
§50 Abs. 10 StVZO schreibt eindeutig und unmissverständlich vor:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit |
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8, |
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und |
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, |
ausgerüstet sein. |
Somit ist klar, dass beim Einsatz von Xenon-Lampen eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage vorhanden sein muss. Beides beim Xedos nachzurüsten dürfte sich recht schwierig gestalten. Selbst wenn die Nachrüstung gelingt, sind die Scheinwerfer schlicht und einfach nicht für Xenon-Brenner zugelassen, da die Projektionsscheinwerfer des Xedos an H1-Glühlampen angepasst wurden.
Auch wenn viele Anbieter es glauben machen wollen: diese Brenner sind ohne Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage schlicht unzulässig, egal welche Papiere mitgeliefert werden.
Auch angebliche Unterlagen, die laut Schriftwechsel zwischen Hella und TÜV den Einsatz auch einfach so erlauben sollen, helfen nicht, wenn die Polizei das Auto kurzerhand stilllegt oder die Versicherung nach einem Unfall die Regulierung verweigert...
Also: egal wer was erzählt - Fakt ist, dass es derzeit nicht möglich ist, legal Xenon-Lampen in den Xedos-Scheinwerfern zu betreiben, da sonst die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeuges erlischt.
Konsequenzen
Im Falle eines Unfalls erlischt wegen des kompletten Verlustes der Betriebserlaubnis die Teil- und Vollkaskoversicherung. Die Haftpflicht zahlt erst schäden ab 5.000 Euro, in besonders fahrlässigen Fällen sogar erst ab 10.000 Euro.
Legale Möglichkeiten
Um Xenonlicht legal im Xedos nachzurüsten, sind Hauptscheinwerfer nötig, welche für Xenon-Brenner zugelassen sind. Eindeutige Kennzeichen hier für sind die nach ECE-Normen auf der Streuscheibe oder dem Gehäuse aufgedruckte Zulassungszeichen DC (für Xenon-Abblendlicht), DR (für Xenon-Fernlicht) und DC/R (für Bi-Xenon). Somit muss der Xedos mit geeigneten Scheinwerfern ausgerüstet werden. Natürlich darf auch der automatische Leuchtweitenregulierung und die Scheinwerferreinigungsanlage nicht fehlen.