Rückleuchten
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Variationen
Die zunächst zweifarbigen Rückleuchten waren in rot/weiß gehalten:
Bei der Modellpflege 1994 wurde der nun als Serie 2 erhältliche Xedos 6 mit dreifarbigen Rückleuchten ausgestattet. Die Blinker waren jetzt nicht mehr weiß sondern orange:
Demontage
Die Demontage der äußeren Teile der Rückleuchten ist nötig, um die Lampen darin zu wechseln, denn die Glühlampen der äußeren Rückleuchten (Blinker und Bremslicht) sind beim Xedos 6 nicht wie bei den meisten anderen Autos über eine Klappe aus dem Kofferrauminneren heraus zugänglich.
Zum Ausbau öffnet man einfach den Kofferraumdeckel und löst die beiden Schrauben an der Rückleuchte, die dann zum Vorschein kommen:
Man kann dann die Rückleuchte ein wenig nach hinten (zu sich hin) wegklappen. Die Rückleuchten werden außen noch von zwei Plastikstiften in der Karosserie gehalten. Jetzt einfach die Rückleuchte nach außen ziehen und schon hat man sie komplett in der Hand.
Um nun die Glühlampen zu wechseln dreht man den entsprechenden Verschlussdeckel (es führt ein Kabel dort hin) und zieht ihn heraus. Schon hat man das Lämpchen in der Hand.
Wechsel der Rückleuchten von Serie 2 auf Serie 1
Nennt man einen Xedos 6 mit den gelben Blinkern der Serie 2 sein Eigen, muss man nur die äußeren Teile der Rückleuchten austauschen, da die Teile, die auf dem Kofferraumdeckel sitzen, mit denen der Xedos-Modelle mit weißen Blinkern identisch sind.
Laut Mazda-Kundeninformationszentrum, kann man problemlos die gelb-roten Rückleuchten durch die weiß-rote Variante austauschen, sofern diese (die weiß-roten) eine EU-Zulassung besitzen.
Nimmt man nun die weiß-roten Rückleuchten von einem verunfallten (europäischen) Xedos 6 oder bestellt sich Neuteile beim nächstgelegenen Mazda-Händler ist diese Bedingung aber automatisch erfüllt.
Die Rückleuchten kosten bei Mazda etwa 180 Euro pro Stück.
Rechtslage bei getönten Rückleuchten
Jede Leuchteneinheit, die an einem innerhalb der EU zugelassenen Fahrzeug angebracht ist, muss eine E-Prüfnummer tragen. Das heißt, dass diese Leuchteneinheit ein aufwändiges und teures Zulassungsverfahren - unabhängig vom Fahrzeug, an dem es später montiert wird - durchlaufen hat.
Und damit ist eine solche Leuchteneinheit nur im originalen Zustand und nur mit den dafür vorgesehen Leuchtmitteln zulässig. Verändert man nun diese Leuchteneinheit durch Einsatz nicht dafür bestimmter oder nicht zugelassener Leuchtmittel oder eben durch das nachträgliche Tönen - ganz gleich wie und womit - erlischt die Zulassung der Leuchteneinheit und damit die Betriebserlaubnis des gesamtes Fahrzeugs!
Daran ändern auch irgendwelche angeblich gültigen ABEs nichts und auch nicht Eintragungen durch einen Prüfer von TÜV, DEKRA und Co. - wie auch immer diese zustande gekommen sind.
Und Vorsicht: die meisten Polizisten, die an einer geplanten Verkehrskontrolle beteiligt sind, sind entsprechend geschult und können herstellerseitig getönte Rückleuchten von nachträglich "gesprayten" leicht erkennen. Folge: sofortige Stilllegung, Vorführung beim TÜV und ein Punkte in Flensburg.