Dritte Bremsleuchte: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Xedos-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
 
K
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Vorab erst einmal der obligatorische Hinweis: die Zusatzbremsleuchte muss zugelassen sein und eine E-Prüfkennziffer tragen. Nur dann darf die Leuchte verwendet werden. Leider werden oft u.a. in Baumärkten Zusatzbremsleuchten ohne Zulassung verkauft. Also bitte darauf achten!
+
[[Category:Allgemein]]Vorab erst einmal der obligatorische Hinweis: die Zusatzbremsleuchte muss zugelassen sein und eine E-Prüfkennziffer tragen. Nur dann darf die Leuchte verwendet werden. Leider werden oft u.a. in Baumärkten Zusatzbremsleuchten ohne Zulassung verkauft. Also bitte darauf achten!
  
 
Ansonsten ist die Regelung zum Anbau nach ''EU-Richtlinie 76/756/EWG'' in Verbindung mit ''ECE-R48 und 43. AusnahmeVO'' so simpel wie einfach:
 
Ansonsten ist die Regelung zum Anbau nach ''EU-Richtlinie 76/756/EWG'' in Verbindung mit ''ECE-R48 und 43. AusnahmeVO'' so simpel wie einfach:

Aktuelle Version vom 16. Mai 2016, 11:15 Uhr

Vorab erst einmal der obligatorische Hinweis: die Zusatzbremsleuchte muss zugelassen sein und eine E-Prüfkennziffer tragen. Nur dann darf die Leuchte verwendet werden. Leider werden oft u.a. in Baumärkten Zusatzbremsleuchten ohne Zulassung verkauft. Also bitte darauf achten!

Ansonsten ist die Regelung zum Anbau nach EU-Richtlinie 76/756/EWG in Verbindung mit ECE-R48 und 43. AusnahmeVO so simpel wie einfach:

Die Zusatzbremsleuchte muss mittig platziert und oberhalb der paarweisen (normalen) Bremsleuchten angebracht sein.

Also ein geschicktes "Verstecken" der Bremsleuchte z.B. im Stoßfänger ist nicht zulässig!