Dritte Bremsleuchte: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Vorab erst einmal der obligatorische Hinweis: die Zusatzbremsleuchte muss zugelassen sein und eine E-Prüfkennziffer tragen. Nur dann darf die Leuchte verwendet werden. Leider werden oft u.a. in Baumärkten Zusatzbremsleuchten ohne Zulassung verkauft. Also bitte darauf achten! | + | [[Category:Allgemein]]Vorab erst einmal der obligatorische Hinweis: die Zusatzbremsleuchte muss zugelassen sein und eine E-Prüfkennziffer tragen. Nur dann darf die Leuchte verwendet werden. Leider werden oft u.a. in Baumärkten Zusatzbremsleuchten ohne Zulassung verkauft. Also bitte darauf achten! |
Ansonsten ist die Regelung zum Anbau nach ''EU-Richtlinie 76/756/EWG'' in Verbindung mit ''ECE-R48 und 43. AusnahmeVO'' so simpel wie einfach: | Ansonsten ist die Regelung zum Anbau nach ''EU-Richtlinie 76/756/EWG'' in Verbindung mit ''ECE-R48 und 43. AusnahmeVO'' so simpel wie einfach: |
Version vom 28. Oktober 2007, 10:58 Uhr
Vorab erst einmal der obligatorische Hinweis: die Zusatzbremsleuchte muss zugelassen sein und eine E-Prüfkennziffer tragen. Nur dann darf die Leuchte verwendet werden. Leider werden oft u.a. in Baumärkten Zusatzbremsleuchten ohne Zulassung verkauft. Also bitte darauf achten!
Ansonsten ist die Regelung zum Anbau nach EU-Richtlinie 76/756/EWG in Verbindung mit ECE-R48 und 43. AusnahmeVO so simpel wie einfach:
Die Zusatzbremsleuchte muss mittig platziert und oberhalb der paarweisen (normalen) Bremsleuchten angebracht sein.
Also ein geschicktes "Verstecken" der Bremsleuchte z.B. im Stoßfänger ist nicht zulässig!