Xenon-Licht im Xedos

Aus Xedos-Wiki
Version vom 16. Mai 2016, 11:19 Uhr von Wirthensohn (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Xenon Nachrüst-Kits

Xenon-Nachrüstkit

Es gibt inzwischen zahlreiche Angebote - z.B. bei eBay - für Xenon-Lampen, sog. D2S-Xenon-Brenner, mit denen man nahezu jedes Auto mit dem modernen Xenon-Licht nachrüsten kann. Dazu werden einfach die originalen H1-Glühlampen entfernt und durch diese Brenner ersetzt. Es muss dann nur noch das mitgelieferte Vorschaltgerät verbaut werden und schon hat man ordentlich viel Xenon-Licht. Es muss zusätzlich noch die Sicherung der Scheinwerfer getauscht werden, da das Vorschaltgerät zum Zünden der Xenon-Brenner sehr viel Strom zieht.


Höchste Vorsicht ist beim Einbau und beim Betrieb geboten, da Xenon-Licht im Gegensatz zu Halogenlicht nicht mit der ungefährlichen, sogenannten Schutzkleinspannung von 12V arbeitet, sondern über das erforderliche Vorschaltgerät eine Betriebsspannung von 80V erzeugt wird bzw. zum Zünden der Xenon-Brenner sogar eine äußerst lebensgefährliche Hochspannung von 25.000V generiert wird.

Gesetzeslage

§50 Abs. 10 StVZO schreibt eindeutig und unmissverständlich vor:

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.

Somit ist klar, dass beim Einsatz von Xenon-Lampen eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage vorhanden sein muss. Beides beim Xedos nachzurüsten dürfte sich recht schwierig gestalten. Selbst wenn die Nachrüstung gelingt, sind die Scheinwerfer schlicht und einfach nicht für Xenon-Brenner zugelassen, da die Projektionsscheinwerfer des Xedos an H1-Glühlampen angepasst wurden.

Auch wenn viele Anbieter solcher Xenon-Kits es glauben machen wollen: diese Brenner sind ohne automatische Leuchtweitenregulierung, Scheinwerferreinigungsanlage und insbesondere in Halogenscheinwerfern schlicht unzulässig, egal welche Papiere mitgeliefert werden.

Angebliche Unterlagen, die laut Schriftwechsel zwischen Hella und TÜV den Einsatz einfach so erlauben sollen, helfen ebenfalls nicht. Auch die bei eBay mit echter E-Prüfung angebotenen Xenon-Kits sind unzulässig, denn hier bescheinigt die E-Zertifizierung lediglich die einwandfreie Funktion der Xenon-Leuchtmittel als solche, nicht jedoch die legale Einsetzbarkeit in für Glühlampen zugelassenen Scheinwerfern.

Zu dieser Thematik gibt es auch eine aufklärendes Dokument des deutschen Kraftfahrtbundesamts: Umrüstung von Scheinwerfern mit Glühlampen auf Gasentladungs-Lichtquellen

Konsequenzen

Durch den Betrieb von Xenon-Brennern in originalen Xedos-Halogenscheinwerfern sind folgende Tatbestände erfüllt (Bußgelder Stand März 2011):

  • Unzulässige lichttechnische Einrichtung am Fahrzeug und Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß StVO:
    Tatbestand 175, 50 Euro + 3 Punkte
  • Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nach §19.2 StVZO an einem zulassungspflichtigen Fahrzeug gemäß Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV):
    Verwarnungsgeld, 25 Euro
  • Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Scheinwerfer für Fern- oder Abblendlicht gemäß StVZO:
    Tatbestand 222.1, Verwarnungsgeld, 15 Euro

Da diese Tatbestände in Tateinheit begangen werden, kommt nur der schwerwiegendste Verstoß zur Ahndung, also 50 Euro und 3 Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg. Fahrer in der Probezeit haben es hier mit einem B-Verstoß zu tun und haben somit den halben Weg zur Nachschulung beschritten.

Im Falle eines Unfalls erlischt wegen des kompletten Verlustes der Betriebserlaubnis ggf. auch die Kasko- und Haftpflichtversicherung, wobei man sich als "Täter" unter Umständen genötigt sieht, beweisen zu müssen, dass diese unzulässige lichttechnische Einrichtung den Unfall nicht verursacht oder begünstigt hat. Das dürfte sich in der Praxis mehr als schwierig gestalten, so dass die Versicherung die Regulierung von Personen- und Sachschäden verweigern kann.

Legale Möglichkeiten

Um Xenonlicht legal im Xedos nachzurüsten, sind Hauptscheinwerfer nötig, welche für Xenon-Brenner zugelassen sind. Eindeutige Kennzeichen hier für sind die nach ECE-Normen auf der Streuscheibe oder dem Gehäuse aufgedruckte Zulassungszeichen DC (für Xenon-Abblendlicht), DR (für Xenon-Fernlicht) und DC/R (für Bi-Xenon). Somit muss der Xedos mit geeigneten Scheinwerfern ausgerüstet werden. Natürlich dürfen auch hier die automatische Leuchtweitenregulierung und die Scheinwerferreinigungsanlage nicht fehlen.

Weiterführende Links