Abrollumfang: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Abrollumfang''' ist die Strecke, die ein Rad, auf dem ein Fahrzeug rollt, bei einer Umdrehung zurücklegt. | Der '''Abrollumfang''' ist die Strecke, die ein Rad, auf dem ein Fahrzeug rollt, bei einer Umdrehung zurücklegt. | ||
Aktuelle Version vom 16. Mai 2016, 10:39 Uhr
Der Abrollumfang ist die Strecke, die ein Rad, auf dem ein Fahrzeug rollt, bei einer Umdrehung zurücklegt.
Der Abrollumfang eines Rads mit einem Reifen ist nicht gleich seinem Kreisumfang, weil die Höhe der Rotationsachse des Rads über der Fahrbahn aufgrund der Elastizität des Reifens durch das Gewicht des Fahrzeugs sinkt und durch die Zentrifugalkraft mit zunehmender Drehzahl des Rads steigt. Deshalb kann der Abrollumfang l eines solchen Rads nur für geringe Geschwindigkeiten näherungsweise aus der Höhe h der Rotationsachse des Rads über der Fahrbahn nach der Formel
l = 2 • π • h
berechnet werden. Bei einem mit Luft zu befüllenden Reifen ist der Abrollumfang außerdem von dessen Druck abhängig.
Änderung des Abrollumfangs durch andere Felgen und Reifen
Bei Montage größerer oder oder kleinerer Felgen, meist verbunden mit breiteren Reifen und zumeist auch der Änderung des Reifenquerschnitts, ändert sich auch der Abrollumfang.
Diese Abweichung des Abrollumfangs im Verhältnis zum Abrollumfang der durch die Betriebsgenehmigung des Fahrzeugs vorgegebenen Originalbereifung unterliegt natürlich einem gewissen, zulässigen Toleranzbereich. Die Änderung des Abrollumfangs kann sich durchaus merklich auf Fahrverhalten, Fahrstabilität, Sicherheit, Beschleunigung, Endgeschwindigkeit und Verbrauch auswirken.
Hauptproblem dabei ist aber, dass die Anzeigegenauigkeit des Tachos mit Änderung des Abrollumfangs verschlechtert werden kann. Weicht der Abrollumfang neuer Räder zu stark von den Serienrädern ab, ist eine Tachoanpassung erforderlich.
Gemäß § 57(2) StVZO in Verbindung mit Anhang II 75/443/EWG darf der Abrollumfang des neuen Reifens maximal
- 1 % größer als der des größten in der Fahrzeug-Betriebserlaubnis genehmigten Reifens und
- 4 % kleiner als der des kleinsten in der Fahrzeug-Betriebserlaubnis genehmigten Reifens
sein, ohne dass eine Tachoangleichung notwendig ist.