Dritte Bremsleuchte: Unterschied zwischen den Versionen

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Also ein geschicktes "Verstecken" der Bremsleuchte z.B. im Stoßfänger ist nicht zulässig!
 
Also ein geschicktes "Verstecken" der Bremsleuchte z.B. im Stoßfänger ist nicht zulässig!
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Aktuelle Version vom 16. Mai 2016, 12:15 Uhr

Vorab erst einmal der obligatorische Hinweis: die Zusatzbremsleuchte muss zugelassen sein und eine E-Prüfkennziffer tragen. Nur dann darf die Leuchte verwendet werden. Leider werden oft u.a. in Baumärkten Zusatzbremsleuchten ohne Zulassung verkauft. Also bitte darauf achten!

Ansonsten ist die Regelung zum Anbau nach EU-Richtlinie 76/756/EWG in Verbindung mit ECE-R48 und 43. AusnahmeVO so simpel wie einfach:

Die Zusatzbremsleuchte muss mittig platziert und oberhalb der paarweisen (normalen) Bremsleuchten angebracht sein.

Also ein geschicktes "Verstecken" der Bremsleuchte z.B. im Stoßfänger ist nicht zulässig!